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Allgemeine Verkaufsbedingungen der frogblue AG

§ 1 Geltungsbereich, Form

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der frogblue AG, Luxemburgerstraße 6, 67657 Kaiserslautern, Deutschland („frogblue“, „wir“ oder „uns“) mit Kunden („Käufer“) der frogblue. Die AVB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Die AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob die frogblue die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass die frogblue in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
  3. Diese AVB gelten auch für online über den Web-Shop der frogblue („Web-Shop“) geschlossene Verträge..
  4. Die AVB der frogblue gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die frogblue ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die frogblue in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
  5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. schriftliche Bestätigung der frogblue maßgebend.
  6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (zum Beispiel Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, das heißt in Schrift- oder Textform (zum Beispiel Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
  7. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote der frogblue sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung der Waren im Web-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog. Dies gilt auch, wenn die frogblue dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (zum Beispiel Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen die frogblue sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
  2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot.  
  3. Bei Bestellungen über den Web-Shop kann der Käufer die ausgewählten Waren zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der Käufer den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Der Käufer kann seine Eingaben vor Absenden seiner verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, in dem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ am Schluss des Bestellvorgangs gibt er eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. 
  4. Bei Bestellungen über den Web-Shop  oder per E-Mail bestätigt frogblue dem Käufer den Eingang seiner Bestellung per E-Mail (Bestelleingangsbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Käufers dar, sondern soll nur darüber informieren, dass die Bestellung bei frogblue eingegangen ist. 
  5. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die frogblue berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei 2 Wochen nach seinem Zugang bei der frogblue anzunehmen.
  6. Die Annahme kann entweder schriftlich oder in Textform (zum Beispiel durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
  7. frogblue weist darauf hin, dass sie den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht speichert und der Vertragstext dem Käufer nach Vertragsschluss nicht mehr zugänglich ist. 


§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug

  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von der frogblue bei Annahme der Bestellung angegeben.
  2. Sofern die frogblue verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die die frogblue nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird die frogblue den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist die die frogblue berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird die frogblue unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung der frogblue durch den Zulieferer, wenn die frogblue ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder der frogblue noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft oder die frogblue im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
  3. Der Eintritt der Lieferverzugs der frogblue bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
  4. Die Rechte des Käufers gemäß § 8 dieser AVB und gesetzlichen Rechte der frogblue, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (zum Beispiel aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.


§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die frogblue berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  2. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist die frogblue berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zum Beispiel Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet die frogblue eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5% pro vollendete Woche des Verzuges, max. 5 % des Netto-Warenwertes. beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer vereinbarten Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.
  4. Der Nachweis eines höheren Schadens und gesetzliche Ansprüche der frogblue (insbesondere auf Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung und Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass die frogblue überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die aktuellen Preise der frogblue, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt ebenfalls der Käufer.
  3. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Die frogblue ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt die frogblue spätestens mit der Auftragsbestätigung.
  4. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die frogblue behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt Anspruch der frogblue auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 Handelsgesetzbuch, HGB) unberührt.
  5. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Ware bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. § 7 Abs. 6 Satz 2 dieser AVB unberührt.
  6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (zum Beispiel durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch der frogblue auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so ist die frogblue nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann die frogblue den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der frogblue aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich die frogblue das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat die frogblue unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zum Beispiel Pfändungen) auf die der frogblue gehörenden Waren erfolgen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die frogblue berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; die frogblue ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf die frogblue diese Rechte nur geltend machen, wenn die frogblue dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  4. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß § 6 Abs. 4 (c) unten befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
  1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die frogblue als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die frogblue Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
  2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils der frogblue gemäß vorstehendem § 6 Abs. 4 (a) zur Sicherheit an die frogblue ab. Die frogblue nimmt die Abtretung an. Die in § 6 Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
  3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben der frogblue ermächtigt. Die frogblue verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und die frogblue den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß § 6 Abs. 3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann die frogblue verlangen, dass der Käufer die frogblue die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist die frogblue in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
  4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten Forderungen der frogblue um mehr als 10%, wird die frogblue auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl von der frogblue freigeben.


§ 7 Mängelansprüche des Käufers

  1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gemäß § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, zum Beispiel durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
  2. Grundlage Mängelhaftung der frogblue ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von der frogblue (insbesondere in Katalogen oder auf Internet-Homepage der frogblue) öffentlich bekannt gemacht worden.
  3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (zum Beispiel Werbeaussagen) übernimmt die frogblue jedoch keine Haftung.
  4. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist der frogblue hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich nach der Ablieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der frogblue für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
  5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die frogblue zunächst wählen, ob die frogblue Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht der frogblue, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  6. Die frogblue ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
  7. Der Käufer hat der frogblue die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken unter Angabe einer von der frogblue vorher mitgeteilten Rücksendenummer zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn die frogblue ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
  8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet die frogblue nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann die frogblue vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
  9. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
  10. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.


§ 8 Sonstige Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die frogblue bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haftet die frogblue – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die frogblue vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (zum Beispiel für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist Haftung der frogblue jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden uns nach gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist. Sie gelten nicht, soweit die frogblue einen Mangel arglistig verschwiegen odereine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. 
  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn die frogblue die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.


§ 9 Garantie

  1. Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gewähren wir den Endkäufern, die Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind („Endkäufer“), auf unsere Steuerungsmodule „Frogs“ („Frogs“) eine Garantie von vier (4) Jahren ab Ablieferung der Frogs an den Endkäufer– sachgemäße Behandlung und Einbau vorausgesetzt. Die Garantie an die Endkäufer gilt nur für die Konstruktionsfehler an den neu verkauften Frogs, die die Nutzung von Frogs für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder für die gewöhnliche Verwendung ausschließen oder nicht nur unerheblich mindern. Veränderungen durch normalen und natürlichen Verschleiß sind von der Garantie ausgenommen. Ebenso ausgenommen von der Garantie an die Endkäufer sind alle anderen Waren, wie Cubes oder Zubehör. Der Käufer verpflichtet sich die Garantiebestimmungen des § 9 an die Endkäufer vertraglich weiterzugeben. Der Käufer verpflichtet sich frogblue unverzüglich über einen von dem Endkäufer geltend gemachten Garantiefall zu informieren.


§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in München. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Die frogblue ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
  3. Die deutsche Fassung dieser AVB ist rechtlich verbindlich, während die englische Fassung nur eine Übersetzung darstellt. 

§ 1 Geltungsbereich, Form

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Beziehungen der frogblue AG, Luxemburgerstraße 6, 67657 Kaiserslautern, Deutschland („frogblue“, „wir“ oder „uns“) mit Kunden („Käufer“) der frogblue. Diese AVB gelten nur, wenn der Käufer Verbraucher (§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 
  2. Die AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob die frogblue die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB).  
  3. Diese AVB gelten für online über den Web-Shop der frogblue („Web-Shop“) geschlossene Verträge.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. eine Bestätigung der frogblue in Textform maßgebend. 
  5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (zum Beispiel Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, das heißt in Schrift- oder Textform (zum Beispiel Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
  6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote der frogblue sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung der Waren im Web-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog. Dies gilt auch, wenn die frogblue dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (zum Beispiel Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen die frogblue sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
  2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. 
  3. Bei Bestellungen über den Web-Shop kann der Käufer die ausgewählten Waren zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der Käufer den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Der Käufer kann seine Eingaben vor Absenden seiner verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, in dem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ am Schluss des Bestellvorgangs gibt er eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
  4. Bei Bestellungen über den Web-Shop  oder per E-Mail bestätigt frogblue dem Käufer den Eingang seiner Bestellung per E-Mail (Bestelleingangsbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Käufers dar, sondern soll nur darüber informieren, dass die Bestellung bei frogblue eingegangen ist. 
  5. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die frogblue berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei der frogblue anzunehmen.
  6. Die Annahme kann entweder schriftlich oder in Textform (zum Beispiel durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
  7. frogblue weist darauf hin, dass sie den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht speichert und der Vertragstext dem Käufer nach Vertragsschluss nicht mehr zugänglich ist. 


§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug

  1. Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht anders angegeben, ca. 7 - 10 Werktage]. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weist frogblue auf der jeweiligen Produktseite hin. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. 
  2. Sollte frogblue ohne eigenes Verschulden selbst nicht beliefert werden, obwohl sie bei einem zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Geschäfte getätigt hat, wird sie den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist die frogblue von der Leistungspflicht frei und ist berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird die frogblue unverzüglich erstatten.
  3. Der Eintritt des Lieferverzugs der frogblue bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 
  4. Die Rechte des Käufers gemäß § 8 dieser AVB und gesetzlichen Rechte der frogblue, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (zum Beispiel aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.


§ 4 Lieferung

  1. Alle Bestellungen werden ausschließlich an die Käufer mit Lieferadressen der Bundesrepublik Deutschland geliefert. 
  2. Zuzüglich zu den angegebenen Warenpreisen sind ggf. anfallende Versandkosten vom Käufer zu tragen. Die Höhe zusätzlich anfallender Versandkosten beträgt [●]. 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die aktuellen Preise der frogblue brutto (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) in EUR zzgl. der Versandkosten.
  2. Der Kaufpreis ist sofort mit Zustandekommen des Vertrags fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt. 
  3. Der Käufer kann per Vorkasse oder per Rechnung zahlen.  
  4. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die frogblue behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. 
  5. Dem Käufer stehen Aufrechnungs-  oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der frogblue aus dem Kaufvertrag behält sich die frogblue das Eigentum an den verkauften Waren vor. 
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen ohne Zustimmung der froglblue weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. 

§ 7 Widerrufsrecht 

Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:


Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.


Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (frogblue AG, Luxemburgerstraße 6, 67657 Kaiserslautern, Deutschland, Tel.:+49-631-520829-120; E-Mail: info@frogblue.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. E-Mail: info@frogblue.com) of your decision to revoke this agreement by means of a clear statement in this regard (e.g. a letter sent by post, fax or e-mail). You may use the enclosed revocation form for this purpose. However, use of this form is not mandatory. 


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 


Folgen des Widerrufs


Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.  


Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.


Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


Besondere Hinweise


Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen: 

  • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. 
  • Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.


Muster-Widerrufsformular


(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An die frogblue AG, Luxemburgerstraße 6, 67657 Kaiserslautern, Deutschland, Tel.:+49-631-520829-120;  E-Mail: info@frogblue.com
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren: (*)
  • Bestellt am (*) /erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 
  • Datum
  • __________
  • (*) Unzutreffendes streichen. 

§ 8 Mängelansprüche des Käufers

Wir haften bei Sach- und Rechtsmängeln nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.


§ 9 Sonstige Haftung

  1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
  2. Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten gewähren wir Ihnen eine Garantie von vier (4) Jahren auf unsere Steuerungsmodule „Frogs“ („Frogs“) ab deren Ablieferung – sachgemäße Behandlung und Einbau vorausgesetzt. Die Garantie gilt nur für die Konstruktionsfehler an den neu verkauften Frogs, die die Nutzung von Frogs für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder für die gewöhnliche Verwendung ausschließen oder nicht nur unerheblich mindern. Veränderungen durch normalen und natürlichen Verschleiß sind von der Garantie ausgenommen. Ebenso ausgenommen von der Garantie sind alle anderen Waren, wie Cubes oder Zubehör.

§ 10 Rechtswahl und Sprache

Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt für Verbraucher nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.


§ 11 Außergerichtliches Online-Streit-beilegungsverfahren

Hier ist der Link zur Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform):  http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 

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